Diese PDF Datei enthaelt die 3-seitige Antwort des Bundeskriminalamts (BKA) auf einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf die geplanten Zensurplaene der Bundesregierung. Der Antragsteller hatte Informationen ueber die Vertraege zwischen BKA und verschiedenen deutschen Internetprovidern angefragt. Die Anfrage wird abgelehnt.
In der Begruendung des BKA heisst es, dass die Auskunft aus Gruenden der oeffentlichen Sicherheit nicht erteilt werden kann. Eine Veroeffentlichung ermoegliche kriminellen Strukturen eine bessere Koordination.
Auch sei der Vertrag Teil einer geschaeftlichen Beziehung zwischen BKA und Providern, und muesse so als “geistiges Eigentum” in Form von “Betriebs- und Geschaeftsgeheimnissen” geschuetzt werden. Eine Zustimmung jedes einzelnen Providers sei somit notwendig und liege nicht vor.
Das BKA greift in der Begruendung auch die extrem umstrittene Aussage auf, dass das widerholte Betrachten von einschlaegigem Material den Beginn einer Karriere darstelle, an dessen Ende der aktive Missbrauch stehe. Diese Aussage aehnelt der von Familienministerin von der Leyen, die von einer Einstiegsdroge spricht, und wird laut BKA von “anerkannten Wissenschaftlern” unterstuetzt.
Mittlerweile gehen jedoch bereits viele Kommentatoren davon aus, dass der Text der Verträge früher oder später durchsickern wird.
Wenn die Provider und das BKA nichts zu verbergen haben, dann sollten sie die Verträge offenlegen.
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[...] 10.05.2009 – BKA verweigert Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz – ypsilonminus [...]
[...] Gilt nicht für die Schäubl’sche Stasi das BKA, da dieses sich wohl recht einfach einer – entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz möglichen – Akteneinsicht verweigert. [...]